Ablauf bei einer Psychotherapie  und deren Abrechnung

Im Erstgespräch können wir uns kennen lernen. Sie erzählen mir kurz Ihr Anliegen, was Sie erwarten und entscheiden, ob Sie mit mir arbeiten wollen. Dieses Erstgespräch  beinhaltet noch keine Therapie und ist kostenlos.

 

In der kostenpflichtigen Anamnese-Phase erhebe ich alle relevanten Informationen aus Ihrer Lebensgeschichte und über ihre aktuelle Lebenssituation. Wenn eine Begleitung durch mich weiterhin sinnvoll erscheint, legen wir das weitere Vorgehen und erste Ziele auf diesem Weg fest.

 

Die Dauer der Therapie hängt letztlich von dem Anliegen ab, mit dem Sie zu mir kommen und von der erforderlicher Methode.

 

Die Abrechnung erfolgt normalerweise privat gegen Rechnung, nach Vereinbarung. Ich orientiere mich dabei an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Bei schwieriger finanzieller Lage ist soziales Honorar möglich.

Gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten nicht.

Vorteile: Kurze Wartezeiten für Termine. Ihre Krankheitsgeschichte und deren Behandlung bleiben Ihre ganz private Angelegenheit, da ich selbstverständlich der Schweigepflicht unterliege.

Manche Privatkassen übernehmen Leistungen teilweise, siehe unten!


Privatversicherte

Eine Kostenübernahme ist unwahrscheinlich geworden, seit fast alle Kassen psychotherapeutische Behandlungen durch einen Heilpraktiker ausgeschlossen haben. Bitte fragen Sie daher VOR Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für ein Heilbehandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen UND ob dies dabei auch an bestimmte Behandlungsmethoden geknüpft ist. 

Fragen Sie Ihre Versicherung auch VORHER, ob sie probatorische Sitzungen  übernehmen und wenn ja, wie viele. Die Abrechnung  erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Sie sind jedoch in jedem Fall mir gegenüber zahlungspflichtig, wenn Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen, auch wenn die Kasse/Beihilfe nicht oder nicht alles bezahlt.